Fiehn-Stiftung
der Stadt Rendsburg
Fiehn-Stiftung der Stadt Rendsburg
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Warum wir
uns für das Lichtkunstwerk engagieren
Die Beschaffung von Mitteln zur Förderung
der Kunst und Kultur ist ein wesentlicher Bestandteil des Stiftungszweckes.
Die Eisenbahnhochbrücke sowie die Schwebefähre sind
prägende Wahrzeichen, mit welchen sich nicht nur die Stadt
Rendsburg, sondern auch die Region um den Nord-Ostsee-Kanal
identifizieren. Die Anmeldung der Schwebefähre als UNESCO
WeltKulturerbe trägt ebenso zu der attraktiven touristischen
Entwicklung bei.
Der Fiehn-Stiftung der Stadt Rendsburg
war es daher ein besonderes Anliegen, dieses künstlerische,
kulturelle sowie touristisch einzigartige Projekt im Rahmen
des historischen 100-jährigen Geburtstages der Rendsburger
Eisenbahnhochbrücke und Schwebefähre zu fördern.
Unsere Lieblingsfarbe ist rot
Stärkung des Gemeinwesens
auf breiter Basis
Der am 29. März 1903 in Rendsburg
geborene und am 15. Januar 1990 in Berlin verstorbene Werner
Fiehn hat seiner Geburtsstadt sein gesamtes Vermögen
hinterlassen. Dieser Nachlass bildet das Grundstockvermögen
der Fiehn-Stiftung der Stadt Rendsburg, welche durch die Stadt
Rendsburg errichtet und am 15. März 2011 als rechtsfähige
kommunale Stiftung mit Sitz in Rendsburg anerkannt wurde.
Durch die Errichtung der Stiftung soll
die Stärkung des Gemeinwesens auf eine breite Basis gestellt
werden. Die Fiehn-Stiftung der Stadt Rendsburg verfolgt das
Ziel, die Stadt durch die Förderung von Projekten und
Maßnahmen i. S. d. des u. g. Stiftungszweckes attraktiver
zu machen. Sie will Bürgerinnen und Bürger, Vereine,
Verbände, Kirchen und Institutionen dazu ermutigen, sich
für das Gemeinwohl zu engagieren. Bei allen gewährten
Förderungen soll nach Möglichkeit ein Bezug zu der
Stadt Rendsburg und den dort lebenden Menschen bestehen.
Die Fiehn-Stiftung der Stadt Rendsburg
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck
der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung
der Jugend- und Altenhilfe,
der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich
der Studierendenhilfe
der Kunst, Kultur, des Sportes sowie
mildtätiger Zwecke
durch eine andere steuerbegünstige
Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Weiterhabe
der beschafften Mittel an eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts.
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Stiftungsvorstand
Pierre Gilgenast
Karin Wiemer-Hinz,
Vorsitzende des Stiftungsrates
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